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Teilnahmebedingungen

Jeder kann bei uns mitfahren. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Verein. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag zu stellen und der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr (01.10. bis 30.09.) zu entrichten. Die Anmeldung (Anmeldeformular)  muss an den Vorstand gerichtet werden:

Wintersportfreunde Schleswig-Holstein e.V.
c/o Heribert Hanisch
Krusenhofer Weg 12
24647 Wasbek
Mit der Anmeldung zu einer Fahrt ist ein Betrag von 50€ pro Teilnehmer anzuzahlen. Mit dem Eingang der Anzahlung auf dem Vereinskonto wird die Anmeldung gültig. Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Bankverbindung (für alle Zahlungen gilt folgende Bankverbindung)
Wintersportfreunde Schleswig-Holstein e.V.
Sparkasse Südholstein
IBAN: DE36 2305 1030 0015 1737 35

Auf dem Überweisungsträger sind der Vor- und Zuname sowie die Fahrten-Nr. anzugeben. Bei mehreren Teilnehmern aus einer Familie für eine Fahrt – bitte dies kurz vermerken. Bei Teilnehmern an verschiedenen Fahrten – bitte je Fahrt eine gesonderte Überweisung. Der restliche Fahrtenbeitrag soll unaufgefordert 6 Wochen vor Fahrtantritt gezahlt werden. Ansprechperson für die Abwicklung der Fahrten- und Mitgliedsbeiträge ist der Kassenwart.

Etwa 5-6 Wochen vor Fahrtenbeginn wird eine Anmeldebestätigung mit einer Einladung zum Vorbereitungstreffen und Informationen zur Fahrt versandt. Bei dem Treffen stellen sich die Fahrten- und Übungsleiter/innen vor. Wer an dem Treffen nicht teilnehmen kann, nimmt mit dem Fahrtenleiter telefonischen Kontakt auf und erhält so die notwendigen Informationen.

Der Rücktritt von einer Fahrt muss schriftlich an den Vorstand erklärt werden. Der Anzahlungsbetrag von 50€ bleibt einbehalten. Wir behalten uns vor, die Fahrt bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Schneemangel oder sonstigen schwergewichtigen Gründen auch kurzfristig, spätestens bis zum vor-vorletzten Tag vor Fahrtantritt abzusagen und Fahrtenbeitrag zurück zu erstatten.

Alle Fahrten werden vom Vorstand als vereinsinterne Veranstaltung für Vereinsmitglieder auf ehrenamtlicher Grundlage geplant und durchgeführt. Grundlage der Fahrten ist jeweils eine Kalkulation, nach der die entstehenden Kosten auf die Teilnehmer umgelegt werden und dabei eine Kostendeckung erreicht wird. Die Rechnungslegung erfolgt vom Vorstand gegenüber der Mitgliederversammlung. Die Fahrten- und Übungsleiter/innen übernehmen ehrenamtlich als Vereinsmitglieder auf vorgenannter Grundlage – vom Vorstand beauftragt – die wintersportliche Anleitung und Betreuung der Teilnehmer als Vereinsmittglieder und leiten die Fahrt; dabei haben sie die Sorgfalt zu wahren, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen (und nicht die Sorgfalt von professionellen Reiseveranstaltern, Skischulen, u.ä.).

Jeder Teilnehmer hat die von ihm verursachten Schäden zu ersetzen, insbesondere Schäden im Bereich der Transportmittel, der Unterkunft und an Sachen der anderen Teilnehmer, und zwar bei An- und Abreise und während der Fahrt, es sei denn, dass er diese nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Eine Haftung des Vereins, des Vorstands, der Fahrten- und Übungsleiter/innen sowie sonstiger Betreuer gegenüber Teilnehmern kommt nur im Fall einer schuldhaften Verletzung der von ihnen übernommenen Pflichten in Betracht. Maßstab ist die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. Die Haftung ist auf insgesamt den 5-fachen Fahrtenbeitrag beschränkt, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche Schädigung vor. Soweit seitens der Teilnehmer Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können, bzw. im Fall einer ordnungsgemäßen Versicherung hätten in Anspruch genommen werden können, entfällt – mit Ausnahme von Vorsatz – eine Haftung des Vereins, des Vorstandes, der Fahrten- und Übungsleiter/innen sowie der sonstigen Betreuer bzw. tritt deren Haftung zurück. Als Pflicht auch gegenüber dem Verein, dem Vorstand, den Fahrten- und Übungsleitern sowie der sonstigen Betreuer haben die Fahrtenteilnehmer – jeweils für sich – für einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Krankheit, Unfall (einschließlich Bergung und Rücktransport) und Haftpflicht zu sorgen.  Für das Reisegepäck, die wintersportliche Ausrüstung und die sonstigen Sachen der Teilnehmer haftet der Verein, der Vorstand, die Fahrten- und Übungsleiter/innen sowie die sonstigen Betreuer nicht und zwar weder auf der An- und Abreise noch während der Freizeit. Für die Sicherung ihres Reisegepäcks, ihrer wintersportlichen Ausrüstung und ihrer sonstigen Sachen während der Freizeit und der An- und Abreise sind durchweg und allein die Teilnehmer verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn der Transport und die Aufbewahrung gemeinsam organisiert und durchgeführt wird. Wer hinsichtlich seiner Sachen eine Absicherung wünscht, mag für sich eine entsprechende Versicherung abschließen. Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Für die Einhaltung der Pass- und Devisenbestimmungen ist jeder selbst verantwortlich.

(Stand: 01.2016)