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Teilnahmebedingungen

 

Unsere Fahrten und sonstigen Unternehmungen sind vereinsinterne Veranstaltungen für Vereinsmitglieder auf ehrenamtlicher Grundlage. Eine Teilnahme setzt voraus, dass Du Mitglied im Verein bist oder gleichzeitig mit der Anmeldung zur Fahrt/Veranstaltung deinen Beitritt als Mitglied erklärst. Beauftragte Fahrtenleiter/in rechnen die Fahrt nach deren Abschluss gegenüber dem Vorstand ab. Der Vorstand berichtet in der Jahreshauptversammlung über das Ergebnis der Abrechnung der Fahrten/ Unternehmungen.

Fahrten- und Übungsleiter/innen bzw. Betreuer/innen übernehmen ehrenamtlich als Vereinsmitglieder die Betreuung der Teilnehmer/innen, auch deren wintersportliche Anleitung und sie leiten die Fahrt bzw. wirken daran mit. Dabei haben sie die Sorgfalt zu wahren, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen (und nicht die Sorgfalt von professionellen Reiseveranstaltern, Skischulen, u.ä.).

 

Anmeldung
Mit der Anmeldung zur Fahrt (Formular auf der Webseite) ist ein Betrag in Höhe von 50 € pro Teilnehmer anzuzahlen. Erst mit dem Eingang der Anzahlung auf dem Vereinskonto wird die Anmeldung gültig. Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs und ihrer Gültigkeit berücksichtigt.

    Bankverbindung (für alle Zahlungen gilt folgende Bankverbindung)
    Wintersportfreunde Schleswig-Holstein e.V.
    Sparkasse Südholstein
    IBAN: DE36 2305 1030 0015 1737 35

Auf dem Überweisungsträger sind der Vor- und Zuname sowie die Fahrten-Nr. anzugeben. Bei mehreren Teilnehmern aus einer Familie für eine Fahrt – bitte dies kurz vermerken. Bei Teilnehmern an verschiedenen Fahrten – bitte je Fahrt eine gesonderte Überweisung. Der restliche Fahrtenbeitrag ist unaufgefordert 6 Wochen vor Fahrtantritt zu zahlen. Ansprechperson für die Abwicklung der Fahrten- und Mitgliedsbeiträge ist der Kassenwart/in. Etwa 6 Wochen vor Fahrtenbeginn wird eine Anmeldebestätigung mit einer Einladung zum Vorbereitungstreffen und Informationen zur Fahrt versandt.

 

Rücktritt
Ein Rücktritt von einer Fahrt muss in Textform (schriftlich oder E-Mail) an den Vorstand erklärt werden. Der Anzahlungsbetrag von 50 € bleibt einbehalten. Im Übrigen ist ein Rücktritt bis zu 90 Tagen vor planmäßigem Fahrtantritt kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt muss der Fahrtenbeitrag - zunächst - voll gezahlt werden. Bis 3 Wochen nach planmäßigem Abschluss der Fahrt rechnet der Verein den gezahlten Fahrtenbeitrag ab und zwar dahin, dass die Anzahlung (50 €) und die dem Verein durch den Rücktritt ersparten Kosten gegengerechnet werden. Der zurückgetretene Teilnehmer erhält also den gezahlten Fahrtenbeitrag abzüglich der Anzahlung von 50 € und abzüglich der vom Verein durch den Rücktritt ersparten Kosten zurückgezahlt.

  

Schadensfall
Der Teilnehmer hat die von ihm verursachten Schäden zu ersetzen, insbesondere Schäden im Bereich der Transportmittel, der Unterkunft und an Sachen der anderen Teilnehmer, und zwar bei An- und Abreise und während der Fahrt, es sei denn, dass er diese nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Eine Haftung des Vereins, des Vorstands, der Fahrten- und Übungsleiter/innen sowie sonstiger Betreuer/innen gegenüber Teilnehmern kommt nur im Fall einer schuldhaften Verletzung der von ihnen übernommenen Pflichten in Betracht. Maßstab ist die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. Die Haftung ist auf insgesamt den 5-fachen Fahrtenbeitrag beschränkt, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche Schädigung vor.

Soweit seitens der Teilnehmer Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können, bzw. im Fall einer ordnungsgemäßen und gebotenen Versicherung hätten in Anspruch genommen werden können, entfällt – mit Ausnahme von Vorsatz – eine Haftung des Vereins, des Vorstandes, der Fahrten- und Übungsleiter/innen sowie der sonstigen Betreuer/innen bzw. tritt deren Haftung zurück. Als Obliegenheit auch gegenüber dem Verein, dem Vorstand, den Fahrten- und Übungsleiter/innen sowie der sonstigen Betreuer/innen haben die Fahrtenteilnehmer – jeweils für sich – für einen ausreichen-den Versicherungsschutz gegen Krankheit, Unfall (einschließlich Bergung und Rücktransport) und Haftpflicht zu sorgen. Eine Absicherung gegen Reiserücktritt ist Sache jedes Teilnehmers. 

 

Freizeitausrüstung / Reisegepäck
Für das Reisegepäck, die wintersportliche Ausrüstung und die sonstigen Sachen der Teilnehmer haftet der Verein, der Vorstand, die Fahrten- und Übungsleiter/innen sowie die sonstigen Betreuer/innen nicht und zwar weder auf der An- und Abreise noch während der Freizeit. Für die Sicherung ihres Reisegepäcks, ihrer wintersportlichen Ausrüstung und ihrer sonstigen Sachen während der Freizeit und der An- und Abreise sind durchweg und allein die Teilnehmer verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn der Transport und die Aufbewahrung gemeinsam organisiert und durchgeführt wird. Wer hinsichtlich seiner Sachen eine Absicherung wünscht, mag für sich eine entsprechende Versicherung abschließen.

 

Selbstverantwortung
Gesundheitsvorschriften während der An- und Abreise sowie des Aufenthalts bei der Fahrt/Veranstaltung sind von jedem Teilnehmenden eigenverantwortlich einzuhalten und ggf. vor Fahrten-/Veranstaltungsbeginn dem jeweiligen Leiter nachzuweisen.
Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Für die Einhaltung der Pass- und Devisenbestimmungen ist jeder selbst verantwortlich.

(Stand: 09.01.2024)